Voreditionen
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Teile der Ratsprotokolle sind bereits früher ediert oder publiziert worden. Streng genommen müsste man das bei einer echten Neuedition berücksichtigen und nachweisen. Auf jeden Fall können die "alten" Lesungen auch bei den neuen Transkriptionen zur Kontrolle herangezogen werden.
- Friedrich Lau (Bearb.): Quellen zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte der rheinischen Städte. Kurkölnische Städte, Band 1: Neuss. (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Bd. 29). Digitalisat der UB Köln. Enthält etliche Ratsprotokolleinträge (könnte man eigentlich in der Erfassungstabelle aufnehmen)
- ... weiteres ... ?