Übersetzungen1530ff

Aus Consilium Communis Neuss
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Fol. 1r

Anmerkung: die Lesetexte hier sind Entwürfe von Studierenden aus der BUW-Lehrveranstaltung, wie sie dazu in einem google-doc erarbeitet wurden.

Eintrag 1:
Dies ist das Ratsbuch darüber, was durch einen ehrsamen Rat der würdigen Stadt Neuss gehandelt und geschlossen worden ist.

Eintrag 2:
Im Jahre 1530, Bürgermeister Werner vom Leehener und Johannes Erbeltz

Eintrag 3:
[Am Rand] Der Eid des Sekretärs
Item. Am Freitag nach St. Franziskus dem heiligen Bekenner im Monat des heiligen Remigius [7.10.1530] bin ich, Heinrich Broder, Notar und Schreiber der geistlichen Jurisdiktion, in der Stadt Neuss durch einen ehrsamen Rat der würdigen Stadt Neuss als ein Sekretär und Schreiber der vorgenannten Stadt Neuss ausgewählt und angenommen worden. Danach, am nächsten Freitag, am Tag von St. Calixtus des heiligen Papstes [14.10.1530], habe ich, der oben genannte Heinrich, dem oben genannten ehrsamen Rat in seiner Ratskammer meinen Eid geleistet und ihm gelobt und mit aufgerichteten Fingern bei den Heiligen geschworen, treu und hold zu sein, meinen Dienst treu und untergeben, wie es sich für einen ehrbaren Diener gehört, wahrzunehmen. Und falls ich im Rat oder sonst anderswo etwas über Geheimnisse und Privilegien der Stadt Neuss oder anderen höre oder vernehme, das weder weiterzusagen, noch Kopien von Privilegien oder anderem Schriftgut anzufertigen oder diese jemandem zu geben außer auf besonderen Befehl meiner Herren. Und auch wenn irgendeine Zwietracht im Rat aufkäme oder entstünde, [will ich] allzeit helfen, mich für das Beste auszusprechen und mir nicht erlauben zu reisen, außer wenn der Rat mir zu der Zeit die Erlaubnis gibt.

Eintrag 4:
[Am Rand] Heinrich Huypertz
Item. Am Mittwoch nach St. Martin dem Bischof [16.11.1530] um vier Uhr am Nachmittag hat Heinrich Hupertz von Büttgen seine gewöhnliche Urfehde getan und den Schultheißen und Bürgermeistern der Stadt Neuss gelobt und danach leibhaftig zu Gott und den Heiligen geschworen, sich wegen des Gefängnis, das ihm geschehen ist, weder an unserem gnädigen Herrn von Köln, noch an den Bürgermeistern, Schultheißen, Schöffen, Rat und der Gemeinde der Stadt Neuss zu rächen.

Eintrag 5:
[Am Rand] Gobell Mertens
Item. Am Freitag nach Kunibert [18.11.1530] dem heiligen Bischof ist durch einen ehrsamen Rat einträchtig vertragen und beschlossen (worden,) dass Gobell Mertens wegen der Gewalt, die er Herrn Lenhart vom Broick, Pastor zu Ihleen in seinem Haus, das er in der Brughstrasse bewohnt, angetan hat, außerhalb der Stadt Neuss bleiben soll, so wie es bereits durch einen ehrsamen Rat einträchtig vertragen und geschlossen war.

Fol. 1r

Eintrag 1:
An demselben Freitag haben Johannes vom Berg und Philip Berchs bei einem ehrsamen Rat gegen die Schnittakzise/-steuer von dem Wolltag Einspruch erhoben und ein ehrsamer Rat soll sich damit befassen/darüber nachdenken ob sie die Akzise/Steuer nicht länger haben wollen.

Eintrag 2:
An demselben Tag hat ein ehrsamer Rat die Ross- und Hundertpfennige auf einen Heller gesetzt und die halben Heller Münsterischer, Clevischer und Roermunder Prägung sollen nicht gelten.

Anmerkung: "Ross- und Hundertpfennige" für "Roesgens ind huntges pe(n)nynck" ist strittig. Ein anderer Vorschlag ist "Röschen- und Hündchenpfennige". es fehlt aber noch eine zielführende Auskunft von einem/einer Währungshistoriker/in.

Eintrag 3:
[Am Rand] Herr Peter Israel mit den Messen in der Gruft An demselben Tag hat ein ehrsamer Rat Herrn Peter Eisermann aus Neuss, den Sohn von Johannes auf der Wagen, der vor meine Herren auf die Ratsstube kam und um Gottes Willen mit seinem Vater Johannes gebeten hatte, die vier Messen in jeglicher Wochen unten in der Gruft im Sankt Quirinus Münster in Neuss durch ihn zu lesen und bedienen zu lassen, angenommen und [erlaubt] die eine Zeit lang zu bedienen und zu lesen, so lang es dem ehrsamen Rat beliebt und gut zu sein dünkt, in derselben Weise, wie der selige Herr Herman Knoirp zur Zeit seines Lebens dieselben vier Messen bedient und gelesen hat.

Eintrag 4:
Item. Am Freitag nach dem Tag des heiligen Apostels Andreas [2.12.1530] wurde durch einen ehrsamen Rat vereinbart und beschlossen, dass Johan Wynckes wegen des Totschlags, der mit dem verstorbenen Wilhelm Leven am Tag der Verkündigung des Herrn [25.3.1530] in der Fastenzeit in der Möhrengasse an der Zollpforte passiert ist, außerhalb der Stadt Neuss bleiben soll.

Anmerkung: "Möhrengasse" ist ein ganz unsicherer Vorschlag für "moeren gaeten", sowohl "moeren" als auch "gaeten" könnten eine andere Bedeutung haben.

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