Übersetzungen1530ff: Unterschied zwischen den Versionen
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− | [Am Rand] Der Eid des Sekretärs | + | [Am Rand] Der Eid des Sekretärs<br> |
Item. Am Freitag nach St. Franziskus dem heiligen Bekenner im Monat des heiligen Remigius [7.10.1530] bin ich, Heinrich Broder, Notar und Schreiber der geistlichen Jurisdiktion, in der Stadt Neuss durch einen ehrsamen Rat der würdigen Stadt Neuss als ein Sekretär und Schreiber der vorgenannten Stadt Neuss ausgewählt und angenommen worden. Danach, am nächsten Freitag, am Tag von St. Calixtus des heiligen Papstes [14.10.1530], habe ich, der oben genannte Heinrich, dem oben genannten ehrsamen Rat in seiner Ratskammer meinen Eid geleistet und ihm gelobt und mit aufgerichteten Fingern bei den Heiligen geschworen, treu und hold zu sein, meinen Dienst treu und untergeben, wie es sich für einen ehrbaren Diener gehört, wahrzunehmen. Und falls ich im Rat oder sonst anderswo etwas über Geheimnisse und Privilegien der Stadt Neuss oder anderen höre oder vernehme, das weder weiterzusagen, noch Kopien von Privilegien oder anderem Schriftgut anzufertigen oder diese jemandem zu geben außer auf besonderen Befehl meiner Herren. Und auch wenn irgendeine Zwietracht im Rat aufkäme oder entstünde, [will ich] allzeit helfen, mich für das Beste auszusprechen und mir nicht erlauben zu reisen, außer wenn der Rat mir zu der Zeit die Erlaubnis gibt. | Item. Am Freitag nach St. Franziskus dem heiligen Bekenner im Monat des heiligen Remigius [7.10.1530] bin ich, Heinrich Broder, Notar und Schreiber der geistlichen Jurisdiktion, in der Stadt Neuss durch einen ehrsamen Rat der würdigen Stadt Neuss als ein Sekretär und Schreiber der vorgenannten Stadt Neuss ausgewählt und angenommen worden. Danach, am nächsten Freitag, am Tag von St. Calixtus des heiligen Papstes [14.10.1530], habe ich, der oben genannte Heinrich, dem oben genannten ehrsamen Rat in seiner Ratskammer meinen Eid geleistet und ihm gelobt und mit aufgerichteten Fingern bei den Heiligen geschworen, treu und hold zu sein, meinen Dienst treu und untergeben, wie es sich für einen ehrbaren Diener gehört, wahrzunehmen. Und falls ich im Rat oder sonst anderswo etwas über Geheimnisse und Privilegien der Stadt Neuss oder anderen höre oder vernehme, das weder weiterzusagen, noch Kopien von Privilegien oder anderem Schriftgut anzufertigen oder diese jemandem zu geben außer auf besonderen Befehl meiner Herren. Und auch wenn irgendeine Zwietracht im Rat aufkäme oder entstünde, [will ich] allzeit helfen, mich für das Beste auszusprechen und mir nicht erlauben zu reisen, außer wenn der Rat mir zu der Zeit die Erlaubnis gibt. | ||
Version vom 20. Juli 2021, 15:34 Uhr
Fol. 1r
Eintrag 1: Dies ist das Ratsbuch darüber, was durch einen ehrsamen Rat der würdigen Stadt Neuss gehandelt und geschlossen worden ist.
Eintrag 2:
Im Jahre 1530, Bürgermeister Werner vom Leehener und Johannes Erbeltz
Eintrag 3:
[Am Rand] Der Eid des Sekretärs
Item. Am Freitag nach St. Franziskus dem heiligen Bekenner im Monat des heiligen Remigius [7.10.1530] bin ich, Heinrich Broder, Notar und Schreiber der geistlichen Jurisdiktion, in der Stadt Neuss durch einen ehrsamen Rat der würdigen Stadt Neuss als ein Sekretär und Schreiber der vorgenannten Stadt Neuss ausgewählt und angenommen worden. Danach, am nächsten Freitag, am Tag von St. Calixtus des heiligen Papstes [14.10.1530], habe ich, der oben genannte Heinrich, dem oben genannten ehrsamen Rat in seiner Ratskammer meinen Eid geleistet und ihm gelobt und mit aufgerichteten Fingern bei den Heiligen geschworen, treu und hold zu sein, meinen Dienst treu und untergeben, wie es sich für einen ehrbaren Diener gehört, wahrzunehmen. Und falls ich im Rat oder sonst anderswo etwas über Geheimnisse und Privilegien der Stadt Neuss oder anderen höre oder vernehme, das weder weiterzusagen, noch Kopien von Privilegien oder anderem Schriftgut anzufertigen oder diese jemandem zu geben außer auf besonderen Befehl meiner Herren. Und auch wenn irgendeine Zwietracht im Rat aufkäme oder entstünde, [will ich] allzeit helfen, mich für das Beste auszusprechen und mir nicht erlauben zu reisen, außer wenn der Rat mir zu der Zeit die Erlaubnis gibt.
Eintrag 4: [Am Rand] Heinrich Huypertz Item. Am Donnerstag nach St. Martin dem Bischof [16.11.1530] um vier Uhr am Nachmittag hat Heinrich Hupertz von Büttgen seine gewöhnliche Urfehde getan und den Schultheißen und Bürgermeistern der Stadt Neuss gelobt und danach leibhaftig zu Gott und den Heiligen geschworen, sich wegen des Gefängnis, das ihm geschehen ist, weder an unserem gnädigen Herrn von Köln, noch an den Bürgermeistern, Schultheißen, Schöffen, Rat und der Gemeinde der Stadt Neuss zu rächen.
Eintrag 5: [Am Rand] Gobell Mertens Item. Am Freitag nach Kunibert [25.07.1530] dem heiligen Bischof ist durch einen ehrsamen Rat einträchtig vertragen und beschlossen (worden,) dass Gobell Mertens wegen der Gewalt, die er Herrn Lenhart vom Broick, Pastor zu Ihleen in seinem Haus, das er in der Brughstrasse bewohnt, angetan hat, außerhalb der Stadt Neuss bleiben soll, so wie es bereits durch einen ehrsamen Rat einträchtig vertragen und geschlossen war.